Unterstützung im Alltag
Schon ab Pflegestufe Null können Sie die sogenannten „niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote“ nutzen. Es gibt darüber hinaus Zuschüsse für Tages- und Kurzzeitpflege. Wir erklären, was das bedeutet und welche Leistungen Sie erhalten können.
Übersicht
Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote?
Das Wort „niedrigschwellig“ meint, dass die Leistungen nicht unbedingt durch eine Pflege-Fachkraft angeboten werden.
Man kann diese Hilfe in Anspruch nehmen, lange bevor Pflegeleistungen notwendig werden. Bei Pflegestufe Null erhalten Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz 104 Euro bzw. 208 Euro monatlich.
Leistungen, die nicht genutzt wurden, können in das Folgejahr übertragen werden. Die Ansprüche verfallen dann zum 30.06. des nächsten Jahres.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind zum Beispiel
- Einzelbetreuung zur stunden-/tageweisen Entlastung in der häuslichen Umgebung
- Betreuungsgruppen
Wenn der Leistungsanbieter eine Zulassung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) hat, übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe des vorhandenen Budgets.
Fragen Sie, ob es in Ihrem Ort ein Mehrgenerationenhaus gibt, das Einzel- oder Gruppenangebote vermittelt.
Was bedeutet "Allgemeine Anleitung und Betreuung durch Pflegedienste"?
Das sind spezielle Hilfen durch
- allgemeine Anleitung und Beaufsichtigung
- soziale Betreuung
- Unterstützung, um den Tag besser zu strukturieren.
Leistungen der Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung gehören nicht dazu.
Was macht eine Seniorenbegleiterin?
Seniorenbegleiterinnen werden über soziale Vereine vermittelt oder arbeiten selbständig. Nicht alle Anbieter sind beim KSV Sachsen zugelassen. Das ist aber wichtig, wenn Sie die Leistung über Ihre Pflegekasse abrechnen möchten.
Video "Begleitung"
Alternativer Download der Datei: Begleitung-2019-06-17.mp4 (ca. 80MB)
Zusammenfassung
Dieser Artikel beschreibt "niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote".
Das sind Leistungen der Pflegekasse, die helfen, den Alltag leichter zu meistern. Sie können damit zum Beispiel den Besuch einer Betreuungsgruppe oder eine Seniorenbegleitung bezahlen. Inzwischen bieten fast alle Mehrgenerationenhäusern und Familienzentren Seniorenbegleitung an.