Unterstützung im Alltag

Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?

Welche Hilfe kann ich dadurch erhalten?

Was macht eine Seniorenbegleiterin?

Schon ab Pflegegrad 1 können Sie den sogenannten „Entlastungsbetrag“ nutzen.

Wir erklären, was das bedeutet und welche Leistungen Sie erhalten können.

 

Was ist der Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag zahlt Ihre Pflegekasse. Sie müssen dafür einen Pflegegrad haben.

Das Geld ist für Sie – für Hilfe in Ihrem Alltag und für die Entlastung von pflegenden Angehörigen vorgesehen.

 

Wie viel Geld ist das?

  • Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro pro Monat.
  • Er ist bei allen Pflegegraden gleich hoch.
  • Wenn Sie das Geld nicht verbrauchen, kann es auf den Folgemonat übertragen werden.
  • Sie müssen zu Hause leben. Er gilt auch, wenn Sie im Betreuten Wohnen oder einer Pflege-WG leben.

 

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

 

Der Entlastungsbetrag kann Kosten erstatten für:

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
    • Betreuung in Gruppen
    • Einzelbetreuung
    • Alltagsbegleitung
    • Hilfe im Haushalt
    • Nachbarschaftshilfe
  • Hilfe durch einen zugelassenen Pflegedienst oder Betreuungsdienst
    • Betreuung und Hilfe im Haushalt
  • Besuch der Tagespflege
  • Nutzung einer Kurzzeitpflege

    Was macht eine Seniorenbegleiterin?

     

    Seniorenbegleiterinnen werden über soziale Vereine vermittelt oder arbeiten selbständig.

    In diesem Video sehen Sie ein Beispiel für den Besuch der Seniorenbegleiterin.

    Nicht alle Anbieter sind beim KSV Sachsen zugelassen. Das ist aber wichtig, wenn Sie die Leistung über Ihre Pflegekasse abrechnen möchten.

    Was passiert, wenn das Geld nicht genutzt wird?

     

    Wenn Ihr Pflegegrad schon länger besteht und Sie den Entlastungsbetrag noch nicht in Anspruch nehmen, entsteht bei Ihrer Pflegekasse ein Guthaben.

    • Nicht genutztes Geld aus einem Monat kann in die nächsten Monate mitgenommen werden.
    • Geld, das am Jahresende übrig ist, kann noch bis Ende Juni im nächsten Jahr genutzt werden.

    Wie bekommt man das Geld zurück?

    Die Kosten werden in der Regel erstattet.

    • Dafür müssen Rechnungen und Belege bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung eingereicht werden.
    • Auf den Belegen muss stehen: welche Hilfe genutzt wurde und wie viel sie gekostet hat.
    • Sie können mit dem Erbringer der Leistung auch eine Abtretungserklärung vereinbaren. Dann erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Sie haben dann keinen Aufwand.

    Anita H., 74 Jahre

    Ich hab lange gedacht, ich schaff das alleine. Bis ich gemerkt habe: Hilfe annehmen ist keine Schwäche.

    Video Alltags-Unterstützung durch eine Begleiterin

     

    In diesem Video sehen sie, wie eine ältere Dame durch ihre Seniorenbegleiterin unterstützt wird.

    Das könnte Sie auch interessieren:

    Tagespflege

    Urlaub mit Demenz