Leistungen der Pflegekasse

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Wenn Sie Demenz haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Wir erklären, was das bedeutet und was Sie bekommen können.

So bekommen Sie einen Pflegegrad

Die Pflegekasse ist Teil Ihrer Krankenversicherung. Wenn Sie beispielsweise bei der AOK krankenversichert sind, dann sind Sie auch bei dieser Kasse pflegeversichert. Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, brauchen Sie einen Pflegegrad.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie viel Unterstützung Sie im Alltag benötigen. Es gibt fünf Pflegegrade von 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung steht Ihnen zu. Bei einer Demenz-Diagnose beginnt der Pflegegrad häufig bei 2 oder 3.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

  • Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse — telefonisch oder schriftlich.
  • Danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause.
  • Er schaut sich an, wobei Sie Hilfe brauchen.
  • Sie erhalten dann einen Bescheid mit Ihrem Pflegegrad.

Eine Beratungsstelle kann Sie durch diesen Prozess begleiten. Das ist kostenlos.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Sie direkt auf Ihr Konto. Sie entscheiden selbst, wofür Sie es verwenden — zum Beispiel, um Angehörige zu unterstützen, die Ihnen helfen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro
Pflegegrad 4 765 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro

Was sind Pflegesachleistungen?

Lassen Sie sich nicht von dem Begriff verwirren. Pflegesachleistung heißt, es kommt ein professioneller Pflegedienst zu Ihnen nach Hause.

Er unterstützt Sie zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Was ist besser — Pflegegeld oder Sachleistungen?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Besonders am Beginn der Erkrankung kommen Sie noch allein zurecht oder benötigen nur wenig Unterstützung von hier Familie. Dann kann Pflegegeld sinnvoll sein.

Wenn Sie professionelle Hilfe bevorzugen, sind Sachleistungen die bessere Wahl. Beides lässt sich auch kombinieren. Eine Beratungsstelle hilft Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden.

Welche weiteren Leistungen stehen mir zu?

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Lesen Sie dazu das Kapitel „Unterstützung im Alltag“.

Ab Pflegegrad 2 können Sie Leistungen wie den Besuch der Tagespflege oder Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Auch den Anspruch auf Unterstützung bei einem notwenigen Umzug oder einer Wohnraumanpassung haben Sie bereits ab Pflegegrad 1.

 

Marlies K. 71 Jahre

Ich wusste gar nicht, dass mir das zusteht. Niemand hatte mich gefragt. Erst in der Beratung habe ich erfahren, was mir alles zusteht.

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